Jägerverein St. Hubertus Schwandorf e. V.

Kreisgruppe im Bayerischen Jagdverband e.V.

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Erste amtliche Radiocäsiummessstelle im Landkreis Schwandorf!


Die seit 2005 betriebene Radiocäsiummessstelle des Jägervereins St. Hubertus Schwandorf e.V. wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz als amtliche Messstelle anerkannt. Auch Jahre nach der Reaktorkatastrophe (26.04.1986) von Tschernobyl besteht die Möglichkeit das Wild, insbesondere Schwarzwild, bedingt durch die Nahrungsaufnahme mit Radiocäsium belastet ist. Es ist daher unerlässlich im Zweifelsfall das Wildbret untersuchen zu lassen. Das Wildbret eines der gesündesten und schmackhaftesten Nahrungsmittel ist ist unbestritten.


Die verantwortungsvolle Jägerschaft steht dahinter dass der Wildbretverbraucher nur hochwertige Ware erhält. Mit dem Schritt zur amtlichen Messstelle wollen wir das Prozedere der Untersuchung insbesondere für unsere Vereinsmitglieder erleichtern und eine durchgängige Qualitätssicherung ermöglichen. Die Bescheinigung für die Bestätigung durch das Landratsamt wird nun vor Ort ausgestellt.


Die amtliche Messstelle des Jägervereins St. Hubertus Schwandorf befindet sich bei unserem

Hegegemeinschaftsleiter Franz Radlinger, Angerring 1, 92421 Schwandorf (Elektro Radlinger)!


Die Öffnungszeiten für die Radiocäsiumuntersuchungen sind wie folgt:

Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr


Samstag nach telefonischer Vereinbarung


Eine qualifizierte Messung dauert ca. 10 bis 20 Minuten in Abhängigkeit von der Strahlenbelastung sowie der Genauigkeit der Messergebnisse. Damit Sie nicht länger als nötig warten müssen, füllen Sie das Auftragsformular vollständig aus und übergeben dieses mit der Wildbretprobe. Für die nächste Messung können Sie ein Formular mitnehmen oder hier Downloaden und dies bereits zu Hause ausfüllen. Nach der Messung können Sie Ihr Messergebnis abholen, wenn es Ihre Termine zulassen. Sollte bei der Messung der zulässige Grenzwert von 500 Bq/kg überschritten worden sein, erhalten Sie binnen 2 Stunden eine telefonische Rückmeldung. Sofern Sie keinen Anruf nach 2 Stunden erhalten haben, dürfen Sie davon ausgehen, dass der zulässige Grenzwert unterschritten wurde.


Eine vorherige Anmeldung bei Herrn Radlinger unter der Telefonnummer 09431/8150 ist ausdrücklich erwünscht und beschleunigt die Abwicklung.

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