Kreisgruppe im Bayerischen Jagdverband e.V.
Schießordnung
1) Den Anordnungen der Standaufsicht ist folge zu Leisten!
2) Waffen sind auf dem Schießstand ohne Riemen zu führen!
3) Die Waffen dürfen erst am Stand vor dem Schuß geladen werden!
4) Sofort nach dem Schuss ist in Schussrichtung zu entladen!
5) Patronenversager sind sofort der Standaufsicht zu melden!
6) Es dürfen grundsätzlich nur mit Weicheisenpatronen geschossen werden!
7) Die Schrotgröße darf maximal 3,25 mm betragen!
8) Am Schießen dürfen nur Schützen teilnehmen, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert sind
(Unfall und Haftpflichtversicherung)!
9) Beim erscheinen der roten Warnflagge ist das Schießen sofort einzustellen und die Waffe zu entladen!
10) Im allgemeinen gelten die Schießvorschriften des DJV in ihrer geltenden Fassung!